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   BFH, 20.10.2009 - X B 29/09   

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https://dejure.org/2009,18866
BFH, 20.10.2009 - X B 29/09 (https://dejure.org/2009,18866)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2009 - X B 29/09 (https://dejure.org/2009,18866)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - X B 29/09 (https://dejure.org/2009,18866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auswertung eines Feststellungsbescheids bei unauffindbarem Einkommensteuerbescheid; Ausführungen im Tatbestand des angefochtenen Urteils als Bestandteil der Urteilsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Möglichkeit der Folgeänderung eines nicht mehr auffindbaren Einkommensteuerbescheids nach Erlass eines geänderten Grundlagenbescheids

  • datenbank.nwb.de

    Auswertung eines Feststellungsbescheids bei unauffindbaren Einkommensteuerbescheid nicht nach Feststellungslast zu entscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.11.2007 - X R 11/07

    Verteilung der Beweislast bei weder beim Steuerpflichtigen noch beim FA

    Auszug aus BFH, 20.10.2009 - X B 29/09
    Der Kläger rügt einen Widerspruch zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 2007 X R 11/07 (BFHE 220, 3, BStBl II 2008, 335) und vom 28. Januar 2009 X R 18/08 (BFH/NV 2009, 1075).

    Aus diesem Grunde besteht auch keine Divergenz zu dem Urteil in BFHE 220, 3, BStBl II 2008, 335, in dem Feststellungen zu derartigen Umständen nicht getroffen worden waren.

  • BFH, 28.01.2009 - X R 18/08

    Keine auf die Feststellungslast gestützte Ablehnung der Änderung eines

    Auszug aus BFH, 20.10.2009 - X B 29/09
    Der Kläger rügt einen Widerspruch zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 2007 X R 11/07 (BFHE 220, 3, BStBl II 2008, 335) und vom 28. Januar 2009 X R 18/08 (BFH/NV 2009, 1075).

    b) Die mit dem Schriftsatz vom 14. Mai 2009 --nach Ablauf der Begründungsfrist am 07. April 2009-- aus der Gegenüberstellung der Begriffe "Gewissheit" und "Überzeugung" hergeleitete Divergenz zu dem Urteil in BFH/NV 2009, 1075 besteht ebenfalls nicht.

  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von

    Auszug aus BFH, 20.10.2009 - X B 29/09
    Allein die Rüge, das FG habe geltendes Recht verletzt oder die Rechtsprechung des BFH falsch umgesetzt, stellt nach einhelliger Auffassung noch keinen Grund für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dar, da die Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu dient, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - X B 169/06

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Auszug aus BFH, 20.10.2009 - X B 29/09
    Im Übrigen könnte der Vortrag in dem nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingegangenen Schriftsatz vom 14. Mai 2009 nur noch berücksichtigt werden, wenn und soweit er eine fristgemäß eingereichte und im Kern ordnungsgemäße Begründung lediglich erläuterte und ergänzte (BFH-Beschluss vom 24. April 2007 X B 169/06, BFH/NV 2007, 1504).
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